Es gibt Kellerschlüssel und Wohnungsschlüssel und dann einen Bernhard, der beides nicht von einander unterscheiden kann… und heute Nacht schlafe ich in einem fremden Bett.
3 Gedanken zu „Schlüsselqualifikationen“
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Meine neue Haftpflicht versichert auch Schlüsselschäden – aber verwechseln gehört da wohl nicht zu… 😉
(Aber eigentlich habe ich keine Ahnung, was davon gedeckt sein soll…)
„Honi soit qui mal y pense!“… 😉 Okay, das ist ein wenig spekulativ, aber in der Jahreszeit der tief anfliegenden Spekulatius sei es mir gestattet. 😉
@petronella : das sollte in den Versicherungsbestimmungen, die man sich vor dem Abschluß einer Versicherung durchliest, eigentlich genau aufgeführt sein. Da ich aber wohl nicht zu Unrecht davon ausgehe, daß Vergessen und Verwechseln damit eher nicht gedeckt wären, vermute ich, die Versicherung greift hauptsächlich dann, wenn der Schlüssel im Schloß abbricht oder geraubt bzw. gestohlen wird, ohne daß im letzteren Fall eine Fahrlässigkeit Deinerseits angenommen oder nachgewiesen werden kann. LG tinius
Ich wollte es nicht auf einen Versuch ankommen lassen, was die Hausrat meines Mitbewohners alles abdeckt. Betten gibts für mich in Nürnberg ja genug, insofern hab ich das als kleine urbanes Abenteuer abgehakt.